St. Cäcilia
Eine Seite der Pfarrgemeinde NiederzierPfarreirat
von Biergans in Gemeinschaften
PFARREIRAT AKTUELL – PFARREIRAT AKTUELL – PFARREIRAT AKTUELL
→ Hier finden Sie die Ergebnisse unserer Pfarreiratswahl
→ Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahl zum GdG-Rat Merzenich/Niederzier
PFARREIRAT AKTUELL – PFARREIRAT AKTUELL – PFARREIRAT AKTUELL
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Unser Pfarreirat wurde am 06./07.11.2021 für die Dauer von vier Jahren durch die Wahlberechtigten aus unserer Pfarre gewählt. (→ Hier können Sie noch einmal die Ergebnisse nachlesen) Er trägt unter Beachtung von Zuständigkeiten und Vereinbarungen entsprechend der Satzung des GdG-Rates Verantwortung für die Entwicklung der pastoralen Grunddimensionen Verkündigung, Liturgie und Diakonie.
Daraus erwachsen ihm unter anderem folgende Aufgaben:
• Mitwirkung bei der Erstellung der Pastoralkonzepte der Gemeinschaft der Gemeinden,
• Förderung gemeindebildender Prozesse,
• Förderung des gottesdienstlichen Lebens im Rahmen der für die Gemeinschaft der Gemeinden getroffenen Vereinbarungen,
• Vorschlagsrecht für die Beauftragung zur Predigt und von Kommunionhelfern/innen sowie Leiter/innen von Wort-Gottes-Feiern und Beerdigungen,
• Vorschläge zur Leitung der Pfarrei gemäß der Regelung nach c. 517 § 2 CIC und dem Konzept „Gemeindeleitung in Gemeinschaft“,
• Förderung ökumenischer Projekte,
• Kooperation mit den Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas und anderen sozialen, kulturellen und politischen Einrichtungen, Verbänden und Initiativen; Dialog und Kooperation mit kommunalen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen,
• die Gewinnung und Förderung ehrenamtlichen Engagements,
• die Vertretung im Kirchenvorstand in Anwendung von § 13 Ziffer 2 der Satzung des GdG-Rates.
• Die Amtszeit von 4 Jahren ist an die Wahlperiode des GdG-Rates gebunden. Dem Pfarreirat gehören je nach Größe der Pfarrei bis zu 16 in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählte Mitglieder an. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder legt der amtierende Pfarreirat vor der Wahl fest. Die gewählten Mitglieder können weitere Mitglieder berufen. Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss größer sein als die Anzahl der berufenen und amtlichen Mitglieder. Die Gesamtzahl sollte 20 Mitglieder nicht überschreiten. Der Pfarrer oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Pastoralteams der Gemeinschaft der Gemeinden ist stimmberechtigtes Mitglied des Pfarreirates.
• Der Pfarreirat bestimmt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n. Die Aufgabe kann auch von einem Sprecherteam wahrgenommen werden. Zur Beschlussfassung gilt § 11 der Satzung des GdG-Rates entsprechend. Öffentliche Verlautbarungen stimmt der Pfarreirat mit dem zuständigen Mitglied nach § 9 Ziffer 1 c der Satzung des GdG-Rates ab. Beschlüsse, Erklärungen und Verlautbarungen, die pastorale Belange treffen, bedürfen der Abstimmung mit dem zuständigen Pfarrer. Weitere Regelungen zur Arbeitsweise legt der Pfarreirat selbst fest. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können einzelne Pfarreiräte innerhalb der Gemeinschaft der Gemeinden in der für sie geeigneten Form zusammenarbeiten.
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Die geborenen Mitglieder:
![]() Pfarrer Andreas Galbierz |
![]() Gemeindereferentin Modesta Gerhards |
Die gewählten Mitglieder:
![]() Simone Jussen |
![]() Sarah Reckhard |
![]() Nancy Pasch |
![]() Jörg Klein |
![]() Christoph Ritz |
![]() Martin Kamitz |
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→ Hier erreichen Sie die Sitzungsprotokolle des Pfarreirates