St. Cäcilia
Eine Seite der Pfarrgemeinde NiederzierKirchenvorstand
von Biergans in Gemeinschaften
Der Kirchenvorstand St. Cäcilia Niederzier informiert
Die Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl am 06./07.11.2021 finden Sie → hier.
Die Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl am 17./18.11.2018 finden Sie → hier.
Die Ergebnisse der Kirchenvorstandswahlen am 07./08.11.2015 finden Sie → hier.
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Auch unsere Kirchengemeinde St. Cäcilia verfügt über einen Kirchenvorstand. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist die interne Willensbildung über die Vermögensangelegenheiten der Pfarre. Diese findet in Kirchenvorstandssitzungen durch Beratung und Beschlussfassung statt. Der Kirchenvorstand ist als Gremium mehrerer Personen konstituiert, die im gegenseitigen Meinungsaustausch durch Beratung und Abstimmung die Grundlage für die verbindlichen Rechtsgeschäfte der Kirchengemeinde schaffen. Wesensnotwendig für die interne Willensbildung ist deshalb die gemeinsame Beratung; nur sie gewährleistet, dass bei den oftmals komplexen Angelegenheiten der Vermögensverwaltung verschiedene Gesichtspunkte vorgetragen und vor der Abstimmung gegeneinander abgewogen werden.
Die Stellung und die Aufgaben der Kirchenvorstände sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens (abgekürzt VVG) festgelegt. Dieses staatliche Gesetz, das die Vermögensverwaltung in den Katholischen Kirchengemeinden regelt, ist vorrangig gegenüber innerkirchlichen Regelungen (Indult des Hl. Stuhls vom 13.01.1984) und in diözesanes Recht umgesetzt.
Die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes besteht aus:
a) dem Pfarrer oder dem von der Bischöflichen Behörde mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden,
b) den gewählten Mitgliedern (§ 2 VVG). Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis 1.500 Gläubigen sechs, bis 5.000 Gläubigen acht, bis 10.000 Gläubigen zehn und in größeren Gemeinden sechzehn (§ 3 VVG),
c) anderen, hauptamtlich angestellten Seelsorgegeistlichen nach Bestimmungen des Diözesanbischofs.
Die Amtszeit der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen, durch die Wahl bestimmten Nachfolger. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der/Die Stellvertreter/in des Vorsitzenden ist ein vom Kirchenvorstand aus seiner Mitte auf drei Jahre gewähltes Mitglied. Er/Sie hat im Fall der Verhinderung des Pfarrers die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vorsitzende.
Die Wahlen zum Kirchenvorstand finden alle drei Jahre statt. Im zeitversetzten Rhythmus wird dann jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Die gewählten Mitglieder unseres Kirchenvorstandes (Stand 09.11.2021):
Martin Kamitz
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Christoph Ritz |
Dr. Heinz-Jürgen Kalb |
Tom Fuchs |
Helmut Brendt |
Jürgen Zantis |
Bernd Burghard
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