St. Cäcilia Niederzier wird zum 1. Januar 2026 erweiterte Pfarrei und Kirchengemeinde

St. Cäcilia Niederzier wird zum 1. Januar 2026 erweiterte Pfarrei und Kirchengemeinde

Gepostet von am Sep. 26, 2025 in Allgemein | Keine Kommentare

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Kirchliches Amtsblatt des Bistums Aachen 2025/9.2

Nr. 188
Dekret über die Erweiterung der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier
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1. Erweiterung der Pfarrei und Kirchengemeinde

Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß can. 515 § 2 CIC sowie nach Abwägen der vorgetragenen Argumente werden die mit Ablauf des 31. Dezembers 2025 aufgehobenen Pfarreien und Kirchengemeinden
  • St. Antonius in Niederzier-Hambach
  • St. Martin in Niederzier-Oberzier
  • St. Josef in Niederzier-Huchem-Stammeln
  • St. Thomas von Canterbury in Niederzier-Ellen
gemäß can. 121 CIC mit Wirkung zum 1. Januar 2026 der Pfarrei und der Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier eingegliedert.
Gesamtrechtsnachfolgerin der genannten Pfarreien und Kirchengemeinden, auf die alle Rechte und Pflichten der aufgehobenen Pfarreien und Kirchengemeinden übergehen, ist die erweiterte Pfarrei und Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier.
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2. Pfarrkirche sowie weitere Kirchen und Kapellen

Die Pfarrkirche der Pfarrei ist die auf den Titel „St. Cäcilia“ geweihte Kirche in Niederzier (Breite Straße 29 in 52382 Niederzier).
Die weiteren Kirchen Kirchen und Kapellen behalten ihren Weihetitel (can. 1218 CIC).
Dies sind insbesondere:
  • St. Antonius in Niederzier-Hambach
  • St. Martin in Niederzier-Oberzier
  • St. Josef in Niederzier-Huchem-Stammeln
  • St. Thomas von Canterbury in Niederzier-Ellen
Die Pfarrkirchen der genannten aufgehobenen Pfarreien können als sogenannte „Nebenpfarrkirchen“ betrachtet werden.1 In diesen Kirchen können, sofern die pastoralen Bedürfnisse es erfordern, alle gottesdienstlichen Handlungen vorgenommen werden (can. 1219 CIC), insbesondere behalten diese Kirchen das Taufrecht (can. 858 § 2 CIC).
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3. Kirchenbücher und Archiv

Die Kirchenbücher und alle weiteren Schriftstücke der aufgehobenen Pfarreien bzw. der Kirchengemeinden werden zum 1. Januar 2026 in das Archiv der erweiterten Pfarrei und Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier in Verwahrung genommen. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgen Eintragungen ausschließlich in die Kirchenbücher dieser Pfarrei und Kirchengemeinde.
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4. Gemeindegebiet

Das Gebiet der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier wird um die Gebiete der vorher genannten aufgehobenen Pfarreien und Kirchengemeinden erweitert und dieser eingegliedert.
Das Gebiet der Pfarrei ist deckungsgleich mit dem Gebiet der Kirchengemeinde.
Die Pfarrei gehört dem Pastoralen Raum Merzenich / Niederzier / Nörvenich / Vettweiß in der Region Düren im Bistum Aachen an.
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5. Vermögensrechtsnachfolge

Mit Erweiterung der Kirchengemeinde geht das gesamte bewegliche und nicht fondsgebundene unbewegliche Vermögen der aufgehobenen Kirchengemeinden auf die erweiterte Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier über.
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6. Fondsvermögen

Mit Aufhebung der genannten Kirchengemeinden bleiben alle kirchlichen Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit (sog. Fondsvermögen) bestehen und werden ab dem 1. Januar 2026 vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier verwaltet.
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7. Anordnung zur Neuwahl des Kirchenvorstandes

Im Hinblick auf die Erweiterung der Pfarrei und Kirchengemeinde St. Cäcilia in Niederzier wird die Neuwahl des Kirchenvorstandes auf den 9./10. Mai 2026 festgesetzt. Mit der Konstituierung des neuen Kirchenvorstands endet die Amtszeit des bisherigen Kirchenvorstands.
Es gilt die Wahlordnung für Kirchenvorstände im Bistum Aachen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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8. Begründung

Bereits seit mehreren Jahrzehnten, spätestens aber seit 2011 sind die Niederzierer Pfarreien enger zusammengerückt, auch durch den Einsatz eines Pfarrers in allen Pfarreien. Die Zusammenarbeit hat sich zugleich als hilfreich erwiesen, insbesondere angesichts des Priestermangels und der rückläufigen Zahl aktiver Gläubiger. So werden an großen Festen wie Ostern, Fronleichnam oder Erntedank gemeinsame Gottesdienste gefeiert, die in dieser Form in den einzelnen Pfarreien allein nicht mehr möglich wären. Auch die Erstkommunionvorbereitung ist abgestimmt, ebenso die Firmvorbereitung, die Wallfahrten nach Kevelaer und Banneux, Frühschichten in der Fastenzeit, Rorate-Messen im Advent, Kleinkindergottesdienste sowie die Messdienerarbeit. Eine gemeinsame Internetseite ist ein weiteres äußeres Zeichen des Zusammenwachsens.
Für eine Konzentration der Pfarreien spricht weiterhin die Entwicklung der Gläubigenzahlen: Umfasste das Gebiet der erweiterten Pfarrei St. Cäcilia in Niederzier zur Einführung der Gemeinschaften der Gemeinden im Bistum Aachen im Jahr 2010 noch 8.665 Gläubige, so ist diese Zahl im Jahr 2025 auf 6.633 Gläubige zurückgegangen.
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9. Inkrafttreten

Die in diesem Dekret verfügten Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft, frühestens jedoch mit der Anerkennung durch die Bezirksregierung Köln gemäß § 6 der Vereinbarung über die staatliche Mitwirkung bei der Bildung und Veränderung katholischer Kirchengemeinden und (Kirchen-)Gemeindeverbände sowie dem Erlass kirchlicher Vorschriften über deren gesetzliche Vertretung vom 20. September – 9. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 117; GV. NRW. 2024 S. 644).
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Aachen, 15. September 2025
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+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
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Ja Nienkerke
Kanzler der Kurie
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Rechtsbehelfsbelehrung

Gemäß can. 1734 § 1 und 2 CIC kann innerhalb einer Nutzfrist von zehn Tagen ab der Veröffentlichung im Amtsblatt des Bistums Aachen der schriftliche Antrag auf Abänderung oder Rücknahme dieses Dekrets beantragt werden. Er ist zu richten an den Bischof von Aachen, Ritter-Chorus-Str. 7, 52062 Aachen und bildet die Voraussetzung für eine etwaige spätere Beschwerde gem. can. 1737 CIC.

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